Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich Vortecx GmbH, nachfolgend „Vortecx“

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Vortecx und dem Auftraggeber – Dies gilt auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB der Vortecx. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt selbst bei Kenntnis der Vortecx von den AGB des Auftraggebers. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Vortecx der Geltung ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Gegenstand

Vortecx ist ein Unternehmen im Bereich Local Search und bietet seinen Vertragspartnern Leasingverträge für das eigene Software-as-a-Service Produkt „VORTECX Engine“ mit entsprechenden Laufzeiten an. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb eigener Software-Lösungen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der vom Auftraggeber beauftragten Leistung der Vortecx sowie die entsprechenden Vergütungsregelungen werden im Vertragsangebot geregelt. Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Leistung bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag zwischen VX und dem Auftraggeber kommt durch eine beidseitige Willenserklärung zustande. Sollte eine vom Auftraggeber gewünschte Finanzierung aus nicht von VX zu vertretenden Gründen scheitern, ändert dies nichts am wirksamen Zustandekommen dieses Vertrages.

§ 5 Laufzeit

Das Vertragsverhältnis wird für die vereinbarte Vertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verbindlich festgelegt. Es verlängert sich automatisch nach Ablauf der Laufzeit zu selben Konditionen jeweils um weitere 12 Monate, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 6 Fälligkeit

Es gelten die im Vertragsangebot geregelten Zahlungsbedingungen. Im Falle der Einmalzahlung ist diese fällig mit Vertragsabschluss. Im Falle einer Ratenzahlung sind die Raten jeweils zum Monatsende – beginnend mit dem Monat des Vertragsabschlusses – fällig. Ist der Auftraggeber mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Rückstand, ist der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall ist der Restbetrag ab Verzugseintritt zum gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Wird das Vertragsverhältnis vorzeitig beendigt, so ist der gesamte zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

§ 7 Datenschutz

Vortecx ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Zudem ist Vortecx dazu verpflichtet, die Bestimmung der Datenschutzvorschriften zu beachten. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Vortecx im Zusammenhang mit der Leistungserbringung persönliche Daten des Auftraggebers verarbeitet und nutzt. Vortecx wird die Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften speichern. Soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, können die Daten des Auftraggebers an hierfür eingeschaltete Dritte weitergegeben bzw. direkt durch Dritte erfasst werden. Die Weitergabe der Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen und bedarf der gesonderten Einwilligung des Auftraggebers.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vortecx sämtliche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die Vortecx unbekannt sind. Der Auftraggeber hat Vortecx bei Vertragsabschluss darüber zu informieren, ob er bereits Werbekampagnen und Accounts bei Google selbst oder über andere Dienstleister geschaltet hat. Der Auftraggeber hat Vortecx umgehend die für die Kampagnen ggf. erforderlichen PIN-Codes, die er von Google erhält, auf sicherem Wege zu übermitteln. Der Auftraggeber ist zu allen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die zur Erfüllung der vertraglichen Leistung durch Vortecx erforderlich sind. Vortecx ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der daraus folgenden Kündigung ist der Auftraggeber verpflichet, Vortecx die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung verringert sich um die ersparten Aufwendungen.

§ 9 Sonstige Pflichten

Der Auftraggeber gewährt Vortecx das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht, eine angemessene Anzahl der Lichtbildaufnahmen als „Beispiele“ oder „Portfolio-Exemplare“ on- und offline zu nutzen, um Arbeitsbeispiele zu archivieren und ihre professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten. Der Auftraggeber erklärt gegenüber Vortecx ausdrücklich, dass seine von Vortecx zu bewerbende Webseite und die dort verfügbaren Inhalte, Produkte etc. nicht gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Es obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, die diesbezügliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Der Auftraggeber stellt Vortecx von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Vortecx aufgrund einer Verletzung – vorsätzlich oder fahrlässig – ihrer Rechte gemäß vorgenannter Punkte geltend machen. Diese Verpflichtung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, die aufgrund einer Rechtsverletzung bei Vortecx

§ 10 Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften die Vertragsparteien uneingeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden haften die Vertragsparteien ebenfalls uneingeschränkt, soweit diese durch eine der Vertragsparteien vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Darüberhinaus haften die Vertragsparteien für Sach- und Vermögensschäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, nur, wenn eine Vertragspartei eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf, oder eine Verkehrssicherungspflicht verletzt und zwar (der Höhe nach) beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Ersatzpflicht ist in diesen Fällen auf einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises beschränkt. Diesbezüglich und in dem vorgenannten Umfang stellen sich die Vertragsparteien auch wechselseitig von Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus haften die Vertragsparteien für Sach- und Vermögensschäden nicht. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Vertragsparteien. Eine Haftung für die Folgen höherer Gewalt sowie für sonstige Ursachen, die von den Vertragsparteien nicht zu vertreten sind, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist darüber aufgeklärt, dass die Leistungen von Vortecx grundsätzlich auch von Faktoren abhängig sind, die von Vortecx nicht zu beeinflussen sind. Aus diesem Grunde kann weder eine Garantie für eine Verbesserung der Positionierungen/Ergebnisse erklärt, noch eine Haftung bei einer evtl. Verschlechterung der Positionierungen/Ergebnisse übernommen werden. Jeglicher Schadensersatzanspruch diesbezüglich ist ausgeschlossen.

§ 11 Leistungsverzögerungen

Ereignisse höherer Gewalt, die die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen sowie die Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers berechtigen Vortecx, den Erfüllungsanspruch des Auftraggebers zu einem späteren Zeitpunkt zu befriedigen. Der Erfüllungsanspruch des Auftraggebers verlängert sich um die Dauer der Behinderung oder des Verzugs, sowie um eine angemessene Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen Vortecx mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, gleich. Kommt Vortecx mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen.

§ 12 Sach-/Rechtsmängelhaftung

Sach-/Rechtsmängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf Vorleistungen anderer Unternehmen beruht. Soweit Vortecx Lieferungen Dritter lediglich an den Vertragspartner weiterreicht, beschränkt sich die Haftung auf das Auswahlverschulden. Der Auftraggeber hat Leistungen der Vortecx unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen.. Anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieser Mängel als genehmigt/abgenommen. Im Übrigen sind die Sach-/Rechtsmängelansprüche auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Auftraggeber bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

§ 13 Sonstige Bestimmungen, Salvatorische Klausel

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Vortecx aus diesem Vertrag nur aufrechnen, soweit seine eigenen Forderungen ebenfalls aus diesem Vertrag herrühren und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind generell ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten noch sonstwie übertragen oder verpfänden. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind dem Auftraggeber in Textform bekannt zu geben. Sie gelten als von dem Auftraggebern genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Auf diese Rechtsfolge ist der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinzuweisen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die gänzliche oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt. Dies gilt ebenso für etwaige Regelungslücken in den Geschäftsbedingungen. Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist Karlsruhe. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Karlsruhe.

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